Familie in Not "DabeiSein!"
Die Landesstiftung „Familie in Not“ fördert im Rahmen des Sonderfonds „DabeiSein!“ Bildungs- und Freizeitmaßnahmen für Kinder, die durch Arbeitslosigkeit oder Notsituationen in der Familie benachteiligt, ausgegrenzt oder eingeschränkt werden. Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig „dabei zu sein“ und ein Teil der Gemeinschaft zu sein: Im Verein Sport zu machen, ein Musikinstrument lernen zu können oder in den Ferien mit auf eine Freizeit fahren zu können.
„DabeiSein!“ ist ein Projekt der Landesstiftung Familie in Not im Rahmen des Niedersächsischen Bündnisses für alle Kinder. Das Land Niedersachsen stellt der Stiftung hierfür zusätzliche Mittel zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Für die folgenden Aktivitäten Ihrer Kinder können Sie Zuschüsse beantragen, die Sie nicht zurückzahlen müssen:
- Kinder- und Jugendfreizeiten
- Kursgebühren für Musik- und Kunstschulen
- Kurse der VHS
- Mitgliedsbeiträge für Sport- und Musikvereine
- Nachhilfeunterricht
- Klassenfahrten
- Kita-Fahrten
- Fahrtkosten für Oberstufenschüler
Die Obergrenze der Zuschüsse liegt bei 100 Euro. Im besonderen Einzelfall kann die Förderung auch darüber hinausgehen. Hilfen können einmal pro Jahr und für jedes Kind alle zwei Jahre beantragt werden!
Wer kann Unterstützung beantragen?
- Erziehungsberechtigte oder volljährige Kinder
- Voraussetzung: Der gewöhnliche Aufenthaltsort der Kinder liegt in Niedersachsen und sie besuchen eine allgemeinbildende Schule
- Beratungsstellen, Institutionen, Schulen oder Kindertagesstätten sind mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten berechtigt einen Zuschussantrag zu stellen
Mittel aus dem Sonderfonds „DabeiSein!“ können Personen erhalten, ….
- die einkommensabhängige Sozialleistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, so wie Personen,
- deren Bruttoabzüge nicht höher sind als das 2,5 fache, bei Alleinstehenden oder Haushaltsvorständen als das 4,5 fache des Regelsatzes nach dem SGB II. Das bedeutet z.B., Alleinstehende mit einem Kind unter 14 Jahren dürfen nicht mehr als 2107 Euro, ein Paar mit 2 Kindern unter 14 Jahren darf nicht mehr als 3337 Euro Bruttoeinkünfte haben.
Wie können Zuschüsse beantragt werden?
Die Unterstützung wird in der Regel über Servicestellen beantragt z.B.:
- Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände
- Beratungsstellen der Städte und Gemeinden
- Familien- und Kinderservicebüros
- regionale Verbände des Kinderschutzbundes
- Familienverbände
Eine Unterstützung kann hier beim SkF Esterwegen e.V. beantragt werden. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie noch Fragen haben
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt sein:
- Kopie des Bescheides über den Bezug von Sozialleistungen oder Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
- Antragsgrund, z.B. Rechnung der Kita, Vereinsbeitrag (nicht erforderlich, wenn die Zuschüsse direkt über die Institution oder den Verein beantragt werden)
- Schulbescheinigung bei Kindern ab 16 Jahre
Anträge, bei denen Nachweise nicht komplett sind, können nicht bearbeitet werden und werden an die Servicestellen „DabeiSein!“ zurückgegeben.
Quelle: Flyer der Stiftung Familie in Not - „DabeiSein!“ Niedersachsen-
